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Hier ein kleiner Auszug:
GESELLSCHAFTSVERTRAG

§ 1
Name und Sitz der Gesellschaft

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
Theophanu gemeinnützige GmbH.

(2) Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

§ 2

Zweck und Gegenstand

(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der Bildung und Erziehung durch den Aufbau von pädagogischen und bildungsfördernden Maßnahmen, insbesondere in der Kinder-, Jugend- und Familiehilfe. Dabei orientiert sie sich vornehmlich an den Lebenswelten betroffener Menschen und fördert im Rahmen der sozialen Arbeit besonders die Hilfe zur Selbsthilfe.

(2) Die Gesellschaft verfolgt auch die Ziele des Deutschen Caritasverbandes e.V. und soll dazu beitragen, eine Gesellschaft zu entwickeln, in der sich jeder Mensch in Verantwortung für sich und das Gemeinwesen frei entfalten kann.

(3) Der Satzungszweck wird durch die Planung, Durchführung und Unterstützung gemeinnütziger Aufgaben und Projekte, durch Veranstaltungen und durch Einwerben von Spenden für die gemeinnützigen Tätigkeiten der Gesellschaft verwirklicht. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Schulen, Fortbildungsmaßnahmen und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann die Gesellschaft unter anderem Weiterbildungs- oder Beratungsstellen einrichten, unterhalten oder im Rahmen des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung unterstützen. Die Gesellschaft kann ferner Informationsmaterial erstellen und verbreiten, mit dem sie sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie an die für die Erziehung, Bildung und Ausbildung Verantwortlichen in Elternhaus, Schule, Betrieben, Jugend- und Sportverbänden sowie an andere Institutionen wendet. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft unter anderem:

a. Sozialarbeit an Schulen aufzubauen, Wohngemeinschaften und Tagesinternate für Jugendliche zu betreiben, Elternschulen zu gründen und zu betreiben und nach dem englischen Modell Colleges zu errichten und zu betreiben;

b. Interessenten/innen sowie bildungsferne Bevölkerungsgruppen über Weiterbildungsangebote zu informieren bzw. dafür zu motivieren (z.B. Elternschule);

c. eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für die Weiterbildung zu betreiben;

d. die Organisation und Durchführung von Seminaren, Schu-lungen, Arbeitskreisen, Vorträgen und ähnlichen Veranstaltungen zur Erwachsenenbildung;

g. die Einrichtung und Unterhaltung von Betreuungsplätzen für Kinder bzw. Jugendliche, die einer Hilfe zur Erziehung bedürfen.

(4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(5) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfs-person iSd. § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen, sofern sie Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie ei-genwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismä-ßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(7) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigen-schaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten im Falle Ihres Ausscheidens – vorbehaltlich des § 4 Abs. 3 im Falle der Einziehung – weder ihre eingezahlten Kapitalanteile noch den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück; das Gesellschaftsvermögen unterliegt vielmehr in seiner Gesamtheit der Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 der Abgabenordnung.

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